Regelungen für Entschuldigungen und Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) §71 haben die Erziehungs-berechtigten dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht und an den sonstigen schulischen Veranstaltungen der Schule einschließlich der Sprachfördermaßnahmen regelmäßig teilnehmen
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Schule telefonisch informieren müssen, wenn Ihr Kind krank ist oder eine ansteckende Krankheit hat (unter nachfolgender Telefonnummer): 05493-414. Die Krankmeldung muss am betreffenden Tag bis spätestens 10.00 Uhr im Sekretariat der Schule erfolgen.
Sobald ihr Kind wieder gesund ist, muss es eine schriftliche Entschuldigung bei der / beim Klassenlehrer/in einreichen, in der Sie angeben, wann und warum Ihr Kind nicht zur Schule kommen konnte.
Spätestens nach drei Tagen muss die schriftliche Entschuldigung vorliegen, danach werden keine mehr angenommen und der Tag oder die Tage gelten als unentschuldigte Fehltage. Die schriftliche Entschuldigung kann im Schulplaner Ihres Kindes eingetragen werden. Bitte bestätigen Sie den Eintrag mit Ihrer Unterschrift.
Bitte beachten Sie:
- Nicht entschuldigte Fehltage werden im Zeugnis aufgeführt.
- Wiederholtes Fehlen ohne Entschuldigung kann zu Bußgeldern führen.
- Bei häufigem Fehlen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Imsieke, Schulleiter
Krankmeldungen und Entschuldigungen Elterninfo
Erstellungsdatum: 07-02-2022
Aktualisiert: 07-02-2022
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